Stand 14,05,2026:
Seit Januar kamen über 50 Bewerbungen rein und die Warteliste richtet sich nach der Reihenfolge des Posteingangs. Es nützt also nichts wenn im Text dringend oder ähnliches steht.
Letztes Jahr gab es keine 10 Pächterwechsel, weshalb momentan mit einer Wartezeit von 6-7 Jahren mindestens gerechnet werden muss.
Und der Hinweis sei gestattet, das wir keine Freizeitgärten haben, sondern die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen sollte.
Angenommen werden ausschließlich Bewerber welche in Weil am Rhein wohnhaft sind und alle erforderlichen Angaben ausgefüllt haben, Adresse Mail und Telefonnummer. Wenn was fehlt erfolgt aus zeitlichen Gründen keine Rückmeldung.
Über das Eintragen auf die Warteliste wird keine Korrespondenz geführt.
Die Gartenfreunde Weil am Rhein verpachten (Unterpachtvertrag- das Grundstück ist kein Eigentum) als Bevollmächtigter der Stadt Weil am Rhein freie Gärten an Interessierte. Voraussetzung ist, dass Sie in Weil am Rhein wohnhaft sind und dem Gartenverein beitreten (Aktive Mitgliedschaft). Außerdem verpflichten Sie sich als ein neuer Pächter die Gartenordnung zwingend einzuhalten und bei angeordneter Gemeinschaftsarbeit mitzuarbeiten und teilzunehmen.
Ein abzugebender Garten wird vom Verein nach Richtlinien des Bundesverbandes der Kleingärtner ermittelt, dieser Preis ist zu entrichten.
Der Preis kann unter Anderem den Erwerb einer Hütte, bestehende Anpflanzungen, evtl. vorhandene Arbeitswerkzeuge, beinhalten.
Grund und Boden kann nicht mit erworben werden, sondern dieser ist nur per Unterpachtvertrag mit eingeschlossen..
| Anlage | Geschätzter Wert | Frei ab | Sonstiges |
| Gärten evtl. verfügbar, es bestehen Wartelisten | | | |
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