Freie Gärten

Stand  14,09,2025:

Per sofort kann man sich wieder um eine Gartenparzelle bewerben.

Angenommen werden ausschließlich Bewerber welche in Weil am Rhein wohnhaft sind und alle erforderlichen Angaben ausgefüllt haben.

Über das Eintragen auf die Warteliste  wird keine Korrespondenz geführt.  


Die Gartenfreunde Weil am Rhein verpachten (Unterpachtvertrag- das Grundstück ist kein Eigentum) als Bevollmächtigter der Stadt Weil am Rhein freie Gärten an Interessierte. Voraussetzung ist, dass Sie in Weil am Rhein wohnhaft sind und dem Gartenverein beitreten (Aktive Mitgliedschaft). Außerdem verpflichten Sie sich als ein neuer Pächter die Gartenordnung zwingend einzuhalten und bei angeordneter Gemeinschaftsarbeit mitzuarbeiten und teilzunehmen.

Ein abzugebender Garten wird vom Verein nach Richtlinien des Bundesverbandes der Kleingärtner geschätzt, dieser Preis ist zu entrichten.
Der Preis kann unter Anderem den Erwerb einer Hütte, bestehende Anpflanzungen, evtl. vorhandene Arbeitswerkzeuge, beinhalten.

Grund und Boden kann nicht mit erworben werden, sondern dieser ist nur per Unterpachtvertrag mit eingeschlossen..

wir bearbeiten nur vollständig ausgefüllte Formulare-unvollständige kommen nicht auf die Warteliste

Anlage

Geschätzter Wert

Frei ab

Sonstiges

Gärten evtl. verfügbar, es bestehen Wartelisten