Gartenordnung

Die Kleingartenanlagen der Stadt Weil am Rhein sollen entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (Fassung vom 28. Februar 1983, zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 13. 9.2001) geführt, gepflegt und erhalten werden. Sie dienen insbesondere der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung für den Eigenbedarf und der Erholung in der freien Natur.

Kleingartenanlagen sind Bestandteil des öffentlichen Grüns. Sie erfüllen wichtige ökologische und stadtklimatische Ausgleichsfunktionen. Die Bewirtschaftung der Gärten ist so durchzuführen, dass Boden, Wasser und Luft sowie die Tier- und Pflanzenwelt geschützt bzw. positiv beeinflusst werden. Die Pflege eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses, die Rücksichtnahme zum Nachbarn, die gegenseitige Hilfe und die sachgemäße Bewirtschaftung des Gartens sind Fundamente des Zusammenlebens. Es ist daher die Pflicht eines jeden Unterpächters, diese Grundsätze zu beachten.